Kostenzuschuss

Seit 1.01.2024 gibt es ein neues Gesetz indem verankert ist, dass der Sozialversicherungsträger bei Inanspruchnahme einer/eines Klinischen PsychologIn einen Kostenzuschuss gewährt. Die Anträge dafür können auch nachträglich ab diesem Zeitpunkt von den KlientInnen eingereicht werden. 

Es bedarf allerdings einer ICD-10 Diagnose und einer ärztlichen Untersuchung (spätestens vor der zweiten klinisch psychologischen Behandlung). Für die ersten 10 Einheiten reicht eine Bestätigung vom Arzt, danach kann gegebenenfalls ein Verlängerungsantrag gestellt werden.

Für die Einzelsitzungen sind die Höhe der Kostenzuschüsse bei der ÖGK: € 33,70; SVS: € 45,00, BVAEB: € 46,60.