• Eltern-Coaching

… wie Eltern ihren Kindern ein „guter Anker“ sein können!

Das Ziel der klinisch-psychologischen Beratung ist,
gemeinsam mit Ihnen einen Lösungsweg zu erarbeiten,
um die Lebensqualität aller Beteiligten wieder zu verbessern
und das Familiensystem zu stärken!

 

  • Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung nach § 95 Abs. 1a AußStrG

Gemäß § 95 Abs. 1a Außerstreitgesetz sind die Eltern minderjähriger Kinder seit 1. Februar 2013 vor einer einvernehmlichen Scheidung verpflichtet, eine Elternberatung in Anspruch zu nehmen. In diesem Gespräch werden die Eltern gemeinsam oder einzeln (je nach Wunsch) über die aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder beraten. Meine Praxis wurde vom Bundesministerium dafür als geeignet anerkannt.